Mobilfunkmast in Bartenstein –
Beschluss im Ortschaftsrat trotz vieler offener Fragen 

Sehr geehrte Mitglieder des Gemeinderats Schrozberg, 

am Montag, 13. Januar 2020 hat der Ortschaftsrat Bartenstein im Beisein von Bürgermeisterin Förderer den Bau eines 40 m hohen Mobilfunkmasts am Sportplatz Bartenstein beschlossen – in geheimer (!) Abstimmung mit 7 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung. So wurde eine der wichtigsten Entscheidungen seit Jahren im Schnellverfahren getroffen. Die Telekom bekommt damit einen Freifahrschein, alles zu installieren, was ihr beliebt. Unser Einsatz für Transparenz und eine risikoarme Lösung fand keinerlei Gehör.

Einige Vertreter des Gemeinderats und ca. 40 Bürgerinnen und Bürger nahmen an der öffentlichen Sitzung teil. Etliche Bürger brachten Fragen vor. Alternative Standortvorschläge, wie z. B. auf der Anhöhe zwischen Ettenhausen und Herrentierbach, wollte die Verwaltung nicht weiter prüfen mit dem Hinweis, sicherlich habe die Deutsche Funkturm GmbH schon alle Standorte geprüft, die infrage kämen. Welche Standorte tatsächlich geprüft wurden, ist nicht bekannt. Auch die Frage nach der tatsächlichen Strahlenbelastung an Sportplatz, Kindergarten und Wohnhäusern ist unbeantwortet. 

Offen ist vor allem die Frage nach der Reichweite des Masts:
Laut der Deutschen Funkturm GmbH beträgt die Reichweite der geplanten Funkanlage ca. 1 km – das reicht weder bis zum Schloss Bartenstein noch bis Ettenhausen. Ein 40 m hoher Mast für 150.000 Euro und nur 1 km Reichweite? – Es handle sich dabei um einen Schreibfehler, wurde in Bartenstein gemutmaßt. Womöglich sollte es "10 km" heißen? Damit wiederum wäre Bartenstein künftig der strategische Funkstandort für einen Großteil der Gesamtgemeinde und prädestiniert für den Ausbau zu 5G. Wie hoch ist also die tatsächliche Reichweite und welche Pläne für 5G hat die Dt. Funkturm GmbH in der Hinterhand?

Am 13. Januar wurde also ein Beschluss gefasst,

  • obwohl noch viele Fragen offen sind (Details siehe Anhang "Fragen_anDt_FunkturmGmbH.pdf"), 
  • obwohl die Infoveranstaltung der Deutschen Funkturm GmbH bislang nicht stattgefunden hat, 
  • obwohl 26 % der wahlberechtigten Bürger Bartensteins für eine risikoarme Mobilfunklösung unterschrieben haben und 
  • obwohl die Arbeitsgemeinschaft Mobilfunk Bartenstein beim Runden Tisch am 8. Januar den Ortschaftsrat ausdrücklich gebeten hatte, noch keinen Beschluss zu fassen, sondern für Transparenz und Bürgerbeteiligung zu sorgen. (Statement siehe Anhang).

Auf mehrfachen Hinweis, die Fragen der Bürger seien nicht beantwortet, teilte der Ortschaftsrat mit, er fühle sich ausreichend von der Verwaltung informiert, um eine Entscheidung zu treffen. Warum diese Eile? 

Es geht bei diesem Funkmast nicht nur um Ettenhausen und Bartenstein. Einwohner vom Hornungshof, die ganz nah am geplanten Mast wohnen, hatten bei der Sitzung in Bartenstein kein Rederecht, weil Hornungshof zu Riedbach gehört. Weiter entfernte Ortsteile wie Mäusberg, Hirschbronn, Ganertshausen möchten vielleicht auch beteiligt werden. Ein Gesamtkonzept für die Gemeinde Schrozberg wäre sinnvoll – denn womöglich kommen für andere unterversorgte Ortsteile bald weitere Bauanfragen.

"Die Bevölkerung muss über Chancen und Risiken des Mobilfunks aufgeklärt werden", das fordern die kommunalen Landesverbände in Baden-Württemberg. Doch in Bartenstein gab es keine Informationsveranstaltung der Verwaltung und keine einzige offene Diskussion, bei der sich die Bürgerschaft umfassend mit der Verwaltung hätte austauschen können. Viele gingen nach der Sitzung verärgert und frustriert nach Hause.

Sehr geehrte Gemeinderatsmitglieder, bitte setzen Sie sich für die Klärung der Fragen und für eine Offenlegung des Vertrags mit der Dt. Funkturm GmbH ein, bevor Sie den Bauantrag für den Funkmast in Bartenstein genehmigen. Besonders interessieren uns die Kündigungsfristen und die Haftungsfrage für gesundheitliche Schäden. 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. 

Arbeitskreis Mobilfunk Bartenstein
V.i.S.d.P. Antonie Hertlein, Riedbacher Str. 9, 74575 Bartenstein

 

Mobilfunkmast Bartenstein – Runder Tisch mit dem Ortschaftsrat am 8. Januar 2020

Statement der Arbeitsgruppe Mobilfunk Bartenstein

(vertreten durch Almuth Bantzhaff, Antonie Hertlein und Rolf Weiß)
 

Wir wollen eine risikoarme Mobilfunkversorgung in Bartenstein und Ettenhausen

Zum Mobilfunkmast in Bartenstein gibt es kontroverse Meinungen. Im Vorfeld war hier oft von „Gegnern“ und „Befürwortern“ die Rede.

Deshalb ist es uns wichtig, ganz deutlich zu sagen: 
Wir haben uns nie gegen den Funkmast ausgesprochen, sondern für eine risikoarme Mobilfunkversorgung in Bartenstein und Ettenhausen. Also haben wir im Grunde ein gemeinsames Ziel.

Wir haben eine Fotomontage mitgebracht, um tatsächlich vor Augen zu haben, worüber wir reden. So könnte der Mast aussehen: ((siehe Fotomontage)). Allerdings geht es nicht nur um die Optik. 
 

Der amtliche Grenzwert für Mobilfunkstrahlung

Viele hier vertrauen darauf, dass die amtlichen Grenzwerte uns schützen. Aber was besagt der Grenzwert eigentlich?

Er bezieht sich auf die Strahlendosis, die eine 70° kg schwere, mit Wasser gefüllte Puppe innerhalb von 30 Minuten um 1° C erwärmt. Es geht dabei nur um die thermische Wirkung. 
Die biologische Wirkung der Strahlung bleibt völlig unberücksichtigt. Auswirkungen aufs Nervensystem, auf die DNA, Zellteilung – die eigentlich schädlichen Effekte lassen sich nicht durch Temperaturerhöhungen erklären. Das ist so, als würde man Röntgenstrahlen oder Radioaktivität mit dem Thermometer messen statt mit dem Geigerzähler.

Und: Der amtliche Grenzwert liegt um das Billionenfache über der natürlichen Strahlung, die im Körper feinste Mechanismen steuert, von der Gehirnaktivität bis zum Hormonsystem.

Das Bundesamt für Strahlenschutz sagt, biologische Wirkungen seien zwar nicht nachgewiesen, aber: „Die Frage der Langzeitwirkungen über einen Zeithorizont von mehr als fünfzehn Jahren hinaus bleibt weiterhin offen.“ https://www.bfs.de/DE/themen/emf/hff/wirkung/wirkung_node.html

Laut Stiftung Warentest besteht „kaum Grund zur Sorge“, was Handystrahlung betrifft (test 9/2019). Doch gleichzeitig gibt sie zu: „Handystrahlung scheint die Spermienqualität zu mindern. Der Effekt ist mit höchstens 10 Prozent aber recht klein.“ Und: „Schutzmaßnahmen sind für Kinder besonders wichtig. Für sie liegen erst vergleichsweise wenige Studien zu möglichen gesundheitlichen Folgen vor.“

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat bereits 2011 Mobilfunk als „möglicherweise krebserregend“ in die Risikogruppe 2B eingestuft. Aufgrund neuer Studienergebnisse fordert der Experten‐Ausschuss der WHO (22. April 2019) eine Höherstufung in die Risikogruppe 1 „krebserregend“.

In anderen Ländern sind die Grenzwerte übrigens deutlich niedriger angesetzt. z. B. in der Schweiz, Belgien, Italien und sogar in Russland.

Mobilfunk kann schon weit unterhalb des amtlichen Grenzwerts schaden. Die Strahlung beeinflusst z. B. den Orientierungssinn von Bienen. – Die Frage, welche Rolle Funkstrahlung für das Insektensterben spielt, müsste besonders die Landwirte interessieren, die in letzter Zeit viel Kritik einstecken mussten.

Besonders alarmierend für direkte Anwohner ist die Naila‐Studie (Naila ist eine Kleinstadt bei Hof/Oberfranken mit ca. 8.000 Einwohnern): Innerhalb von 10 Jahren (von 1994‐2004) gab es dort im Radius von 400 m um den Sendemast dreimal so viele neue Krebsfälle wie im Radius von 400 bis 1.000 Metern. – 
Im 400‐m‐Radius liegen bei uns der Sportplatz, die Mehrzweckhalle, das Neubaugebiet, ein Teil der Riedbacher Straße und Hornungshof.

Auch eine niedrige Strahlendosis in größerer Entfernung kann biologische Effekte verursachen. Wir haben die Übersicht „Grenzwerte für Hochfrequenzbelastung“ mitgebracht. Sie zeigt, was bereits weit unter dem Grenzwert passieren kann.

Wer sich schützen will, kann sein Haus für teures Geld abschirmen lassen. Aber wie steht es um unsere Lebensqualität, wenn wir uns künftig nicht mehr unbeschwert im Freien aufhalten können? 
 

Das Vorsorgeprinzip

Vor diesem Hintergrund ist unseres Erachtens die einzig vertretbare Strategie das Vorsorgeprinzip. 
Mobilfunk ja – aber nach dem Motto „So viel wie nötig, so wenig wie möglich“.

Wer sich einfach auf den amtlichen Grenzwert verlässt, ist schlecht beraten.

Jeder Einzelne von uns ist aufgerufen, mit diesem Thema verantwortlich umzugehen. Denn es geht ja nicht nur um Funkmasten, sondern auch um die Strahlung, die wir in unseren Häusern selbst verursachen, z. B. mit Handy, WLAN und Schnurlos‐Telefonen. Was in meinem Haus passiert, kann ich selbst regulieren. Für die Strahlung von Funkmasten brauchen wir den Schutz der Kommune.

Unsere Bedenken haben wir bereits im November schriftlich formuliert. Insgesamt 79 Personen teilen diese Bedenken und haben dafür bislang ihre Unterschrift gegeben (16 Leute aus den angrenzenden Ortsteilen und 63 Bartensteiner, das ist fast ein Viertel der wahlberechtigten Bürger von Bartenstein).

Sie sind unsere gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Ortschaftsrat und wir bitten Sie, uns ernst zu nehmen. Auch wir gehören zu den Bürgern, die Sie gewählt haben, im Vertrauen darauf, dass Sie unsere Interessen vertreten. 
 

Das Mitspracherecht der Gemeinde

Der Mobilfunk‐Ausbau ist eine von der Regierung beschlossene Sache. Die Netzbetreiber sind in Zugzwang. 
Bis Ende 2022 sollen 98 Prozent aller Haushalte mit Datennetzen versorgt sein, die mindestens 100 Megabit pro Sekunde schaffen. Auch die Deutsche Funkturm GmbH spricht von „Lizenzauflagen“ und von der Verpflichtung, die Ortschaften zu versorgen. Nicht nur wir wollen etwas von ihr, sondern sie auch etwas von uns, nämlich einen Maststandort.

Die Deutsche Funkturm GmbH behauptet von sich: „Schließlich wird einvernehmlich nach einem geeigneten Alternativstandort gesucht, falls es unterschiedliche Vorstellungen zwischen den Anbietern und der Kommune zum ausgewählten Standort gibt. Dazu gehört auch, dass die Deutsche Funkturm Standortvorschläge der Kommune prüft und bei Eignung bevorzugt realisiert. (…) Die Deutsche Funkturm setzt beim Aufbau der Mobilfunknetze auf enge Zusammenarbeit und konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten.“
https://www.dfmg.de/de/unser‐unternehmen/funk‐und‐umwelt/faq.html

Genau diesen konstruktiven Dialog suchen wir. Frau Förderer hat unseren Fragenkatalog an die Funkturm GmbH weitergeleitet. Anfang Januar kam eine Antwort, die viele Fragen offenlässt:

Auf unsere Frage nach der Haftung: „Die Deutsche Telekom unterhält ein Haftpflicht‐ Versicherungsprogramm, das die Risiken des Geschäftsbetriebs des Konzerns passend versichert.“ Sind damit auch Schäden durch Strahlung abgedeckt? Die großen Rückversicherungen (u. a. Swiss‐Re) haben 2013 Mobilfunk in die höchste Risikogruppe eingestuft. Sie übernehmen keine Haftung für Schäden durch Mobilfunkstrahlung. Im Zweifelsfall haftet der Grundstückeigentümer, hier also die Gemeinde, wenn sie sich nicht vertraglich absichert.

Zur Veränderung oder Aufrüstung der Sender: Der Pachtvertrag räumt der Deutschen Funkturm GmbH das Recht ein, „auf eigene Kosten eine Funkübertragungsstelle … zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten, zu ändern, zu erneuern und auszutauschen“ (Zitat aus Mail von Fr. Förderer 18.12.19). Der Gemeinde bleibt offenbar keinerlei Mitspracherecht. Am Zollhaus‐Mast sind 23 Sender installiert. Blüht uns das in Bartenstein auch?

Es fehlt jegliche Angabe zu Sendeleistung, Strahlungsstärke etc., mit der Begründung: „Für Messungen ist die Bundesnetzagentur zuständig, hierzu können wir keine Aussage treffen.“
Zur Bestrahlung von Sportplatz und Kindergarten: „Selbstverständlich werden alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten.“ – Aber wie hoch wird die Strahlung tatsächlich sein? Keine Antwort.

Wir baten um einen Vergleich zwischen einem großen und drei kleineren Masten. Die Antwort lautet: „Die Größe eines Standortes hat keinen Einfluss auf seine Leistung.“ – Das beantwortet unsere Frage nicht.

Wie und wie oft wird die Einhaltung des Grenzwerts geprüft? – Keine Antwort.

Die genannte Reichweite hat sogar uns verblüfft: Sie beträgt nur „ca. 1 km“. Wir haben das in einen Lageplan eingetragen. Es reicht nicht bis zum Schloss und nicht bis Ettenhausen. Trotzdem soll gewährleistet sein, dass ganz Bartenstein und Ettenhausen überall Empfang haben? Was sagt Ettenhausen dazu? Und wie steht es um die noch weiter entfernten Ortsteile Mäusberg, Hirschbronn, Ganertshausen …?

Wir haben die Deutsche Funkturm gefragt: „Gewähren Sie uns Einblick in die technischen Planungsunterlagen, damit ein unabhängiger Gutachter Ihre Pläne prüfen kann?“ 
Die Antwort lautet: „Die Pläne werden bereits durch die Bundesnetzagentur als unabhängige Instanz geprüft.“ – Also: kein Einblick für uns.

„Hat der Funkmast eine Notstromversorgung, sodass man auch bei Stromausfall Empfang hat?“ – „Nein.“

„Ist die Deutsche Funkturm GmbH bereit, vertraglich zu versichern, dass der Mast in Bartenstein nicht für 5G genutzt werden wird?“ – „Nein.“ 
 
 

Wir fürchten eine unnötige Aufrüstung auf 5G:

5G ist eine Technologie, die mit einem Vielfachen der bisherigen Frequenzen arbeitet. Die Reichweite der Strahlen ist wesentlich kürzer. Deshalb wird man etwa im Abstand von 100 Metern sogenannte Kleinzellen brauchen, die ohne Genehmigung an Straßenlampen oder Ähnlichem befestigt werden dürfen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz sagt über diese Kleinzellen: „Sie werden zwar eine geringere Sendeleistung haben, gleichzeitig aber näher an Orten betrieben werden, an denen sich Menschen aufhalten. Wie sich dies genau darauf auswirken wird, in welchem Maße die Bevölkerung der Strahlung ausgesetzt sein wird, kann noch nicht abgeschätzt werden.“ 
https://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/basiswissen/5g/5g.html

Im EU‐Vertrag, Art. 191, heißt es: „Die Umweltpolitik der Union beruht auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung“. Das muss nach unserem Verständnis auch für Mobilfunk gelten. Alles andere wäre ein Experiment an Mensch, Tier und Umwelt.

Im Übrigen sind 100 Megabit pro Sekunde auch schon mit dem 4G‐Standard machbar, dafür brauchen wir kein 5G. 
 

Konsensfindung

Wie kann man nun den Wunsch nach technischer Innovation und nach geringer Strahlung auf einen Nenner bringen?

Die Broschüre „Leitfaden Senderbau“ der Österreichischen Ärztekammer skizziert auf vorbildliche Art, wie ein Konsens entstehen kann zwischen Mobilfunkbetreiber, Behörden und Anwohnern. 
Eine offene Kommunikation und die Einbindung der Bevölkerung bilden die Basis.

Dazu gehört auch, dass der Netzbetreiber Immissionsberechnungen vorlegt – und dass er die Immissionen so niedrig hält wie technisch machbar.

Im Leitfaden heißt es: „Jedes Risiko (…) erscheint eher akzeptabel, wenn Freiwilligkeit, Selbstbestimmung, 
Vorteile, Vertrauen [und …] Kontrollmöglichkeiten vorliegen … Demgegenüber erscheint ein Risiko inakzeptabel, wenn es aufgezwungen, fremdbestimmt“ ist (Leitfaden Senderbau, S. 20).

Auch die WHO sagt: „Offene Kommunikation und Diskussion zwischen Betreibern, lokalen Behörden und der Öffentlichkeit kann helfen, Verständnis und Akzeptanz zu bewirken“ (fact sheet 322, Juni 2010).

Genau diese offene Kommunikation wünschen wir uns. Frau Förderer schlug eine Bürger‐Infoveranstaltung mit der Deutschen Funkturm GmbH vor. Wir wollten dabei auch einen kritischen Standpunkt einbringen, aber unsere Bürgermeisterin will nur der Deutschen Funkturm ein Podium bieten. Wir könnten doch unsere eigene Veranstaltung organisieren, so riet sie uns beim Gespräch am 28.11.2019.

Im Übrigen hätte das alles keinen Einfluss mehr auf die getroffene Entscheidung. Uns bliebe nur, ein Bürgerbegehren anzustreben. 
Während dann doch die Frage geprüft wurde, ob das Thema erneut auf die Tagesordnung des Gemeinderats kommt, erreichte uns am 19. Dezember die Nachricht von Frau Förderer, der Pachtvertrag mit der Deutschen Funkturm sei schon unterzeichnet. Das war für uns wie ein Schlag ins Gesicht.

Unsere eigene Infoveranstaltung haben wir jetzt organisiert. Sie findet am Freitag, 10. Januar 2020 um 19 Uhr im Löwen statt. Es ist ein Angebot, zu vertiefen, was wir hier nur streifen konnten. Wir laden Sie als Entscheidungsträger ganz besonders ein und würden uns freuen, wenn Sie die Einladung annehmen.

Für die Bürger‐Infoveranstaltung der Deutschen Funkturm GmbH gibt es noch keinen Termin.
 

Unsere Ziele und konkreten Bitten an den Ortschaftsrat:

Der Ortschaftsrat stellt jetzt die Weichen. Der Gemeinderat wird sich an Ihrem Beschluss orientieren. Wenn Sie für eine risikoarme Mobilfunklösung stimmen, ist Ihnen unser allergrößter Respekt sicher.

Hier unsere konkreten Bitten für die nächsten Schritte:

  • Fassen Sie bitte bei der Ortschaftsratssitzung am 13. Januar noch keinen endgültigen Beschluss.
  • Informieren Sie die Bürgerinnen und Bürger und beziehen Sie sie bei den weiteren Schritten mit ein.
  • Fordern Sie bei der Verwaltung ein, dass der tatsächliche Mobilfunkbedarf geklärt wird und wie er sich mit
  • Minimalem Risiko decken lässt.
  • Fordern Sie Informationen darüber, wie der Mast bestückt wird und ziehen Sie ggf. einen Gutachter zu Rate, um mit der Telekom auf Augenhöhe verhandeln zu können.
  • Erteilen Sie Ihr Einvernehmen zu einem Bauantrag erst, wenn die offenen Fragen geklärt sind.
  • Gewähren Sie sich und uns genügend Zeit für eine einvernehmliche Lösung.
     

Schlusswort:

Akzeptanz und Frieden im Ort entstehen nur, wenn die Bürgerinnen und Bürger gehört und in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.

Dieser Funkmast wird das Leben in unserer Ortschaft mindestens die nächsten 25 Jahre mitprägen. 
Wenn er erst einmal steht, werden wir ihn voraussichtlich nicht mehr los.

Es steht nicht in unserer Macht, die amtlichen Grenzwerte und die große Politik zu ändern. Aber wenigstens hier vor unserer Haustür können wir Einfluss nehmen auf das, was passiert.

Ja, es kostet Zeit und Mühe, Diskussionen zu führen und nach einem guten Weg zu suchen. 
Unser Ort und die Gesundheit der Menschen sollten uns das wert sein.

 

Geplanter Mobilfunkmast in Bartenstein – Weitere Fragen an die DFMG

Nach der Gemeinderatssitzung am 9.12.2019 wurde ein Fragenkatalog an die Deutsche Funkturm GmbH abgegeben und Anfang Januar eine Antwort erhalten von Herrn Ingo Reinhardt von der Deutschen Telekom GmbH.

Einige unserer Fragen wurden jedoch nicht beantwortet oder die Antworten werfen wieder neue Fragen auf. Deshalb haben wir weiteren Gesprächsbedarf und bitten darum, die kommentierte Frageliste erneut an die Deutsche Telekom weiterzuleiten.

Arbeitsgruppe Mobilfunk Bartenstein
c/o Antonie Hertlein

Mobilfunkmast in Bartenstein

Weitere Fragen an die Deutsche Funkturm GmbH bzw. die Deutsche Telekom:

13.01.2020

schwarz = unsere ursprüngliche Frage; blau = Ihre Antwort; rot = unsere neue Frage

Mit welcher Technik wird der Sendemast bestückt? 
Der Standort soll eine Versorgung mit GSM und LTE herstellen.

Wie hoch sind Sendeleistung und Reichweite? 
Die Sendeleistung kann der Standortbescheinigung entnommen werden. 
Die Standortbescheinigung für Bartenstein (Nr. 771451 – siehe Anlage 1), die in der EMF‐Datenbank verfügbar ist, stammt vom 27.01.2004. Sie gibt keine Auskunft über die aktuellen Pläne, auch nicht über die geplante Sendeleistung.

Die Reichweite für eine Versorgung in heute üblicher Qualität beträgt ca. 1km. 
Ein Bürger unserer Ortschaft meinte, hier handle es sich um einen Tippfehler und es müsse sicher „ca. 10 km“ heißen. Außerdem würde eine Reichweite von 1 km vom Sportplatz nicht bis zum Schloss Bartenstein und auch nicht bis nach Ettenhausen reichen. Was ist also die korrekte Reichweite des geplanten Funkmasts? 
Es gibt noch weiter entfernte Ortschaften, die zur Gemeinde Schrozberg gehören und möglicherweise auch unterversorgt sind (Hirschbronn, Mäusberg, Ganertshausen). Auch dort wären Bedarf und Abdeckung zu klären.

Wo genau soll der Mast errichtet werden? 
In der Nähe des Sportplatzes.

Werden strahlungsarme Antennen verbaut? 
Es werden nur zugelassene Antennen verbaut. 
Bedeutet „zugelassen“ auch automatisch „strahlungsarm“? Wir bitten um konkrete Immissionsberechnungen.

Sind ein Mast mit 40 m Höhe und die vorgeschlagene Technologie angemessen, um zwei kleine Ortschaften zu versorgen? Mit drei kleineren Masten ließe sich ggf. die Strahlenbelastung verringern und verteilen. Wir bitten um eine Beschreibung und einen Vergleich dieser Alternativen, nicht nur in puncto Wirtschaftlichkeit und Reichweite, sondern vor allem in puncto Leistung und Strahlenbelastung. 
Die Größe eines Standortes hat keinen Einfluss auf seine Leistung. 
Wir bitten um einen Vergleich verschiedener Möglichkeiten, um die Variante zu finden, die mit möglichst geringer Immission die weiteste Mobilfunkabdeckung liefert. Es geht nicht nur um die wirtschaftlichste Lösung, sondern auch darum, das Risiko für die Bevölkerung möglichst niedrig zu halten.

Ist gewährleistet, dass Ettenhausen mit einem Mast tatsächlich überall Empfang haben wird? 
Ja. 
Wir verweisen auf die Frage nach der Reichweite von ca. 1 km.

Welche strategische Bedeutung hat der Funkmast in Bartenstein für die DFMG? Um ein Funkloch von wenigen Kilometern zu schließen, bauen Sie doch keinen 150.000 Euro teuren Mast? 
Der Standort dient der Versorgung der Ortschaften, zu welcher wir aufgrund von Lizenzauflagen verpflichtet sind. 
Auch im Interesse der Telekom sind wir daran interessiert, mit möglichst geringem Aufwand für eine ausreichende Mobilfunkabdeckung zu sorgen. 

Welche Ortschaften außer Bartenstein und Ettenhausen werden mit dem Mast noch versorgt? 
Das Versorgungsziel liegt auf diesen beiden Ortschaften. 
Wie gesagt, gibt es weitere Ortsteile von Schrozberg, die ggf. auch unterversorgt sind. Es wäre sinnvoll, auch sie bei den aktuellen Planungen zu berücksichtigen.

Ist eine Aufrüstung des Masts für SG geplant und wird es dann noch weitere kleinere Anlagen direkt in der Nähe von Häusern geben, die ohne Genehmigung erbaut werden dürfen? 
Aktuell gibt es für Bartenstein und Ettenhausen keine 5G Ausbauplanungen.

Ist die Deutsche Funkturm GmbH bereit, vertraglich zu versichern, dass der Mast in Bartenstein nicht für 5G genutzt werden wird? 
Nein. 
5G ist eine Technologie, deren Folgen heute noch nicht abschätzbar sind. Deshalb halten wir es nicht für sinnvoll, heute schon eine Entscheidung dafür zu treffen. Wir plädieren für eine Klausel im Vertrag, die sicherstellt, dass die Kommune eine Entscheidung für oder gegen 5G später treffen kann.

Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt einen „umsichtigen Ausbau von 5G", weil dafür auch höhere Frequenzbereiche von 26 bis 86 GHz vorgesehen sind, und für diese Bereiche bislang kaum Untersuchungsergebnisse vorliegen. Das BfS sieht hier „noch Forschungsbedarf". Von Unbedenklichkeit kann keine Rede sein. 
Die von Ihnen angesprochenen Frequenzbereiche werden aktuell nicht für den Mobilfunk genutzt.

In welche Richtungen strahlen die Anlagen und welche Nebenkeulen gibt es? 
Die Sektorisierung kann der Standortbescheinigung entnommen werden. 
Wir haben keinen Zugriff auf eine aktuelle Standortbescheinigung. Bitte legen Sie Immissionsberechnungen und Schaubilder vor, die auch für Laien verständlich sind.

Wie stark werden der Sportplatz und unser Kindergarten von Strahlung betroffen sein?
Selbstverständlich werden alle gesetzliche Vorschriften eingehalten. So auch der Sicherheitsabstand, der durch die Bundesnetzagentur ermittelt wird. Weder Sportplatz noch Kindergarten befinden sich innerhalb des durch die BNetzA vorgegebenen Sicherheitsabstandes. 
Der auf Standortbescheinigungen ausgewiesene Sicherheitsabstand beträgt nur wenige Meter in Hauptstrahlrichtung und in vertikaler Richtung. Bitte beantworten Sie unsere Frage, wie stark Sportplatz und Kindergarten von Strahlung betroffen sein werden.

In welchen Abständen wird gemessen, z.B. in 100, 300, 500, 1000 m Entfernung? 
Wie hoch ist die Strahlung z. B. im Ziegelweg, in der Riedbacher Straße, am Hornungshof und in der Schlossstraße? 
Für Messungen ist die Bundesnetzagentur zuständig, hierzu können wir keine Aussage treffen. 
Sicher haben Sie schon viele ähnliche Masten gebaut, die dem Projekt in Bartenstein ähneln und von denen sie Vergleiche ziehen könnten. Was sind Ihre Erfahrungswerte für die genannten Abstände um den Funkmast?

Übernimmt die DFMG die Haftung für alle Risiken in voller Höhe? Wenn Sie wirklich von der Unschädlichkeit überzeugt sind, dann sollte das kein Problem sein. Wenn nicht die DFMG, wer übernimmt dann die Haftung, falls sich irgendwann durch den Funkmast verursachte Schäden nachweisen lassen? Der Grundstückseigentümer, also die Gemeinde? 
Die Deutsche Telekom unterhält ein Haftpflicht‐Versicherungsprogramm, das die Risiken des Geschäftsbetriebs des Konzerns passend versichert. 
Wir meinen mit unserer Frage nicht die Risiken des üblichen Geschäftsbetriebs, sondern Regressforderungen im Fall von nachgewiesenen Strahlenschäden, die durch diesen Mast verursacht wurden. Laut unserer Information übernehmen große Rückversicherer wie Swiss‐Re keine Haftung für Schäden durch Mobilfunkstrahlung. Wer haftet also?

Wie und wie oft wird die Einhaltung des Grenzwerts geprüft (Toleranzen, Kalibrierzyklus etc.)? 
Diese Frage blieb bislang leider unbeantwortet.

Wird die Strahlenbelastung auch nach jeder Erweiterung oder Änderung der Sendeanlagen geprüft und veröffentlicht? Wird die Messung regelmäßig wiederholt, wie beim TÜV fürs Auto? In welchen Abständen? 
Jede Erweiterung der Anlage bedarf einer Neuerteilung der Standortbescheinigung durch die Bundesnetzagentur. 
Hat die Kommune auch ein Mitspracherecht bei Erweiterungen der Sendeanlagen? 
Auf dem Mast in Zollhaus (Standortbescheinigungs‐Nr. 770794, siehe Anlage 2) sind lt. EMF‐Datenbank 23 Sender installiert. Wie viele Sendeantennen sind in Bartenstein zu erwarten?

Für die Prüfungen ist die Bundesnetzagentur zuständig, hierzu können wir keine Aussage treffen. 
Die Ergebnisse werden in der EMF‐Datenbank der Bundesnetzagentur veröffentlicht. 
Würden Sie bitte bei der Bundesnetzagentur anfragen, wie und in welchen Abständen die Anlagen geprüft werden?

Der Mast in Bartenstein soll auch von weiteren Mobilfunkgesellschaften genutzt werden. 
Wird die Gemeinde vorab informiert, wenn weitere Nutzer und Sendeanlagen dazukommen? 
Ja. Jeder Netzbetreiber ist verpflichtet seine Standortsuche kommunal abzustimmen. 
Heißt das, die Telekom wird ohne Genehmigung der Gemeinde keine Sendeanlagen anderer Netzbetreiber auf dem Mast installieren?

Kann die Gemeinde ein Veto einlegen gegen eine weitergehende Nutzung? 
Im Falle eines Vetos durch die Gemeinde hat jeder Netzbetreiber das Recht private Standortmietverträge abzuschließen.

Gelten die Grenzwerte nur für je einen Sender oder für alle zusammen? 
Für alle zusammen.

Wie lang läuft der Grundstücks‐Pachtvertrag, der mit der Gemeinde geschlossen wird? 
Welche Kündigungsfristen oder Ausstiegsmöglichkeiten gibt es für die Gemeinde, falls sie den Vertrag irgendwann auflösen will? 
Über Vertragliche Inhalte geben wir keine Auskünfte nach außen. Den Vertragsparteien sind diese Modalitäten bekannt. 
Unsere Bürgermeisterin hat uns über die Laufzeit des Vertrags informiert. Ist gewährleistet, dass beide Vertragsparteien das gleiche Kündigungsrecht haben – dass also eine Gleichheit der Vertragsrechte gegeben ist?

Wird es einen Eintrag ins Grundbuch geben, der der Deutschen Funkturm GmbH eine dauerhafte Nutzung zusichert? 
Nein.

Gewähren Sie uns Einblick in Ihre technischen Planungsunterlagen, damit ein unabhängiger Gutachter Ihre Pläne prüfen kann? 
Die Pläne werden bereits durch die Bundesnetzagentur als unabhängige Instanz geprüft und bei Einhaltung aller Vorgaben durch die Standortbescheinigung bestätigt. 
Die Frage, ob Sie uns Einblick in die technischen Planungsunterlagen gewähren, ist nicht eindeutig beantwortet. Lautet die Antwort ja oder nein?

Experten prognostizieren einen Wertverfall von 30 bis 40 % für Immobilien in der Nähe eines Funkmasts. 
Gibt es für unmittelbar betroffene Anlieger eine Entschädigung? 
Für eine Miet‐ bzw. Kaufminderung gibt es keine entsprechenden Grundlagen. 
Hierzu gibt es diverse Gerichtsentscheidungen, wie z.B. durch das Landgericht Freiburg Az.: 3 S 294/95. 
Das heißt, für die Wertminderung von Immobilien und Grundstücken gab es bislang keine Entschädigung. 
Aber falls die Gerichte eines Tages anders entscheiden, wer haftet dann?

Hat der Funkmast eine Notstromversorgung, sodass man auch bei Stromausfall Empfang hat? 
Nein.

Mit freundlichen Grüßen

 

Für eine risikoarme Mobilfunkversorgung in Ettenhausen

Auf der Gemeindratsitzung am Montag, 09.12.2019 wurde von uns folgende Fragen an Frau Förderer gestellt – leider ist sie die Antworten schuldig geblieben:
  1. War es rechtens, dass der Ortschaftsrat den Bau des Mobilfunkmasts beschlossen hat – ohne den Einwohnern vorher Gelegenheit zu geben, sich zu diesem sensiblen Thema zu äußern? 
     
  2. Und die Frage an jede und jeden Einzelnen im Gemeinderat: Hätten Sie am 24.09.2019 auch für den Funkmast gestimmt, wenn der Ortschaftsrat Nein gesagt hätte oder wenn aus Bartenstein das Signal gekommen wäre: Wir brauchen mehr Zeit und Information für eine Entscheidung? 
     
  3. Hat der Gemeinderat schon sein Einvernehmen zu diesem Bauvorhaben erteilt? 
     
  4. Was beinhaltet der Vertrag, den Frau Förderer bereits unterschrieben hat?

Wir haben Frau Förderer am Montag eine ausführliche Frageliste an die Deutsche Funkturm GmbH übergeben.


Hier unsere Fragen an die Deutsche Funkturm GmbH:

  1. Mit welcher Technik wird der Sendemast bestückt? 
    Wie hoch sind Sendeleistung und Reichweite?  
    Wo genau soll der Mast errichtet werden? 
    Werden strahlungsarme Antennen verbaut? 
     
  2. Sind ein Mast mit 40 m Höhe und die vorgeschlagene Technologie angemessen, um zwei kleine Ortschaften zu versorgen? Mit drei kleineren Masten ließe sich ggf. die Strahlenbelastung verringern und verteilen. Wir bitten um eine Beschreibung und einen Vergleich dieser Alternativen, nicht nur in puncto Wirtschaftlichkeit und Reichweite, sondern vor allem in puncto Leistung und Strahlenbelastung. 
    Ist gewährleistet, dass Ettenhausen mit einem Mast tatsächlich überall Empfang haben wird? 
     
  3. Welche strategische Bedeutung hat der Funkmast in Bartenstein für die DFMG? Um ein Funkloch von wenigen Kilometern zu schließen, bauen Sie doch keinen 150.000 Euro teuren Mast? 
    Welche Ortschaften außer Bartenstein und Ettenhausen werden mit dem Mast noch versorgt? 
     
  4. Ist eine Aufrüstung des Masts für 5G geplant und wird es dann noch weitere kleinere Anlagen direkt in der Nähe von Häusern geben, die ohne Genehmigung erbaut werden dürfen? 
    Ist die Deutsche Funkturm GmbH bereit, vertraglich zu versichern, dass der Mast in Bartenstein nicht für 5G genutzt werden wird?Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz empfiehlt einen „umsichtigen Ausbau von 5G“, weil dafür auch höhere Frequenzbereiche von 26 bis 86 GHz vorgesehen sind, und für diese Bereiche bislang kaum Untersuchungsergebnisse vorliegen. Das BfS sieht hier „noch Forschungsbedarf“. Von Unbedenklichkeit kann keine Rede sein. 
     
  5. In welche Richtungen strahlen die Anlagen und welche Nebenkeulen gibt es? 
    Wie stark werden der Sportplatz und unser Kindergarten von Strahlung betroffen sein? 
    In welchen Abständen wird gemessen, z.B. in 100, 300, 500, 1000 m Entfernung? 
    Wie hoch ist die Strahlung z. B. im Ziegelweg, in der Riedbacher Straße, am Hornungshof und in der Schlossstraße? 
     
  6. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat bereits 2011 Mobilfunk als „möglicherweise krebserregend“ in die Risikogruppe 2B eingestuft. Aufgrund neuer Studienergebnisse fordern namhafte Wissenschaftler und der Experten-Ausschuss der WHO (22. April 2019) eine Höherstufung in die Risikogruppe 1 „krebserregend“. 
    Die großen Rückversicherungen (u.a. Swiss-Re) haben 2013 Mobilfunk in die höchste Risikogruppe eingestuft. Sie übernehmen keine Haftung für Schäden durch Mobilfunkstrahlung. Mobilfunk ist nicht versicherbar. 
    Übernimmt die DFMG die Haftung für alle Risiken in voller Höhe? Wenn Sie wirklich von der Unschädlichkeit überzeugt sind, dann sollte das kein Problem sein. 
    Wenn nicht die DFMG, wer übernimmt dann die Haftung, falls sich irgendwann durch den Funkmast verursachte Schäden nachweisen lassen? Der Grundstückseigentümer, also die Gemeinde? 
     
  7. Wie und wie oft wird die Einhaltung des Grenzwerts geprüft (Toleranzen, Kalibrierzyklus etc.)? 
    Wird die Strahlenbelastung auch nach jeder Erweiterung oder Änderung der Sendeanlagen geprüft und veröffentlicht? Wird die Messung regelmäßig wiederholt, wie beim TÜV fürs Auto? In welchen Abständen? 
     
  8. Der Mast in Bartenstein soll auch von weiteren Mobilfunkgesellschaften genutzt werden. 
    Wird die Gemeinde vorab informiert, wenn weitere Nutzer und Sendeanlagen dazukommen? 
    Kann die Gemeinde ein Veto einlegen gegen eine weitergehende Nutzung? 
    Gelten die Grenzwerte nur für je einen Sender oder für alle zusammen? 
     
  9. Wie lang läuft der Grundstücks-Pachtvertrag, der mit der Gemeinde geschlossen wird? 
    Welche Kündigungsfristen oder Ausstiegsmöglichkeiten gibt es für die Gemeinde, falls sie den Vertrag irgendwann auflösen will? 
     
  10. Wird es einen Eintrag ins Grundbuch geben, der der Deutschen Funkturm GmbH eine dauerhafte Nutzung zusichert? 
     
  11. Gewähren Sie uns Einblick in Ihre technischen Planungsunterlagen, damit ein unabhängiger Gutachter Ihre Pläne prüfen kann? 
     
  12. Experten prognostizieren einen Wertverfall von 30 bis 40 % für Immobilien in der Nähe eines Funkmasts. Gibt es für unmittelbar betroffene Anlieger eine Entschädigung? 
     
  13. Hat der Funkmast eine Notstromversorgung, sodass man auch bei Stromausfall Empfang hat?


Die DFMG schreibt auf ihrer Website: „Schließlich wird einvernehmlich nach einem geeigneten Alternativstandort gesucht, falls es unterschiedliche Vorstellungen zwischen den Anbietern und der Kommune zum ausgewählten Standort gibt. Dazu gehört auch, dass die Deutsche Funkturm Standortvorschläge der Kommune prüft und bei Eignung bevorzugt realisiert. (…) Die Deutsche Funkturm setzt beim Aufbau der Mobilfunknetze auf enge Zusammenarbeit und konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten.“ https://www.dfmg.de/de/unser-unternehmen/funk-und-umwelt/faq.html

In diesem Punkt nehmen wir Sie gern beim Wort, um gemeinsam mit Ihnen eine Mobilfunklösung mit möglichst geringem Strahlungsrisiko zu erarbeiten. 

 

Brief an die Gemeinde Schrozberg vom 28.11.2019

Sehr geehrte Frau Förderer, sehr geehrter Herr Pöschik und Herr Strecker,

weil Sie als Bürgermeisterin, Bauamtsleiter und Ortsvorsteher unmittelbar in der Ver­ant­wortung stehen, sich zum Wohle Ihrer Bürger­innen und Bürger ein­zu­setzen, richten wir folgende dringende Bitten an Sie: 

  1. Bitte unterschreiben Sie keinen Vertrag mit der Deutsche Funkturm GmbH, ohne die Bevölkerung zum Thema gehört zu haben. Die Anwohner möchten ehrliche Informationen über das Bauvorhaben und die Risiken, es soll ein Dialog entstehen, in dem Befürworter und Bedenkenträger gleichermaßen gehört werden. Bitte nehmen Sie unsere Bedenken ernst. 
  2. Kommunen haben die Möglichkeiten, die Mobilfunkversorgung im Rahmen eines Mobilfunk‐Vorsorgekonzepts zu steuern, um Risiken zu minimieren. Sowohl bei der Durchsetzung strahlungsarmer Standorte für Sendeanlagen, durch Aufklärung und durch die intelligente Anwendung bestehender Technik lässt sich eine geringstmögliche Belastung der Bevölkerung absichern. Bitte machen Sie von diesen Möglichkeiten aktiv Gebrauch. 
  3. Bitte fügen Sie den Planungszielen der Betreiber die Komponente Strahlungsminimierung und Vorsorge hinzu. Dies erfolgt über einen entsprechenden Beschluss im Gemeinderat zur Aufnahme des sog. Dialogverfahrens mit den Betreibern zur Standortfindung.  
  4. Mit der Beauftragung eines unabhängigen Gutachterbüros versetzen sich Verwaltung und Gemeinderäte in die Lage, auf Augenhöhe mit den Betreibern über den immissionsärmsten Standort verhandeln zu können. 
  5. Bitte bestehen Sie darauf, dass die DFMG eine Mobilfunkversorgung plant nach dem Prinzip „So viel Leistung wie nötig, so wenig Strahlenbelastung wie möglich“ und dass sie ihre Antennendiagramme und die Strahlenbelastung offenlegt.
  6. Bitte setzen Sie dem „Mitnutzungs‐Modell“ der DFMG Grenzen und klären Sie, welche Pläne hinsichtlich 5G in unserer Region bestehen. Der Sendemast in Bartenstein ist überdimensioniert, damit die Betreiberfirma andere Standorte einspart und sich Geld und Ärger mit widerspenstigen Gemeinden spart. Je weiter die Masten voneinander entfernt sind, desto höher muss die Sendeleistung sein. Je höher die Leistung, desto höher die Strahlung. 
  7. Wir freuen uns sehr über den Ausbau des Glasfasernetzes in der Gemeinde Schrozberg, eine zukunftsweisende und gesundheitlich unbedenkliche Technologie. Bitte prüfen Sie, ob sich Synergien zwischen Glasfaser‐ und Mobilfunknetz herstellen lassen, die den Bau weiterer Mobilfunkmasten unnötig machen. 
  8. Bitte organisieren Sie mit uns eine Informationsveranstaltung, in der nicht nur die DFMG zu Wort kommt, sondern auch offen über die Risiken der Mobilfunktechnologie gesprochen wird. Räumen Sie bitte beiden Seiten das gleiche Rederecht ein. Wir unterstützen Sie gern bei der Organisation. 
  9. Wir sind bereit, uns gemeinsam mit Ihnen aktiv für eine risikoarme Mobilfunkversorgung in unserer Gemeinde einzusetzen, z. B. im Rahmen eines Arbeitskreises, in den alle Teilgemeinden einbezogen werden und der Austausch mit Nachbargemeinden stattfinden kann, denn z. B. auch in Blaufelden gibt es Anträge der DFMG für vier neue Mobilfunkmasten. Lassen Sie uns Kontakt aufnehmen mit Frau Bürgermeisterin Weber. 
  10. Appellieren Sie an private Grundstücksbesitzer, der DFMG ohne Rücksprache mit der Gemeinde keinen Platz für Mobilfunkmasten zu verpachten. 
  11. Bitte unterstützen Sie uns dabei, die Bevölkerung über den verantwortungsvollen Umgang mit Mobilfunk, WLAN, Handy und anderen elektronischen Geräten auf breiter Basis aufzuklären. Jeder kann seine berufliche und private Strahlungsbelastung reduzieren. Besonders Kinder und Jugendliche sollten darüber etwas erfahren, z. B. über Aktion in der Schule, im Güterschuppen oder im Lesetreff. 
  12. Die DFMG schreibt auf ihrer Website: „Schließlich wird einvernehmlich nach einem geeigneten Alternativstandort gesucht, falls es unterschiedliche Vorstellungen zwischen den Anbietern und der Kommune zum ausgewählten Standort gibt. Dazu gehört auch, dass die Deutsche Funkturm Standortvorschläge der Kommune prüft und bei Eignung bevorzugt realisiert. (…) Die Deutsche Funkturm setzt beim Aufbau der Mobilfunknetze auf enge Zusammenarbeit und konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten.“ https://www.dfmg.de/de/unser‐unternehmen/funk‐und‐umwelt/faq.htm – nehmen Sie die DFMG beim Wort! 

Weitere Informationen über die Einflussnahme der Gemeinden gibt es unter https://www.diagnosefunk.org/ratgeber/kommunale‐handlungsfelder.

Dort finden sich auch Institute & Ingenieurbüros, die unabhängig von Betreiber­interessen Gutachten und Standort­analysen zur Immissions­mini­mierung durchführen.

Wer möchte die Verantwortung tragen, wenn in fünf oder zehn Jahren massive Krankheitsfälle im Umfeld der Sendemasten auftreten?
Bitte entscheiden Sie sich für das Wohl der Menschen! Das Recht auf Leben und Unversehrtheit ist ein Grundrecht, damit ist es allen anderen Gesetzen übergeordnet. Dieses Grundrecht wird in der heutigen An­wendung der Mikrowellen­technologie massiv verletzt. Die amtlichen Grenz­werte bieten uns keinerlei Schutz. 

Tina & Rolf Weiß, Caroline Hoffmann, Alexander Meuer, Antonie Hertlein, Silke Schkölziger

 

Liebe Nachbarn in Bartenstein, Ettenhausen und Schrozberg

Im September haben der Ortschaftsrat Bartenstein und der Gemeinderat Schrozberg zugestimmt, dass die Deutsche Funkturm GmbH am Sportplatz Bartenstein einen 40 Meter hohen Mobilfunkmast bauen darf, damit Ettenhausen eine bessere Mobilfunkversorgung bekommt. Im Vorfeld hat niemand etwas von dieser anstehenden Entscheidung gewusst und auch jetzt ist die Informationslage dürftig. Bei uns weckt dieser Beschluss großes Unbehagen. Als Anwohner möchten wir informiert und in die Planungen einbezogen werden.

Mobilfunkmasten sollen bald lückenlos das gesamte Land bestrahlen. Smartphones, DECT-Telefone, WLAN und Funkmasten schießen im Millisekundentakt gepulste Mikrowellenstrahlung durch Gehirn und Körper, durch Wände und Fenster. Es ist längst bewiesen, dass diese Technologie gesundheitsschädlich ist und die amtlichen Grenzwerte keinen Schutz bieten.

Noch scheint für Bartenstein nichts Konkretes beschlossen zu sein. Wir haben unsere Bedenken gegen den Mobilfunkmast schriftlich formuliert in einem Brief an die Gemeinde (siehe "Mobilfunkmast_BartensteinINFO" weiter unten). Es geht nicht darum, Ettenhausen den Mobilfunkanschluss zu verwehren, sondern eine Lösung zu finden, die möglichst strahlungs- und risikoarm ist für Bevölkerung und Umwelt.

So viel Strahlung wie nötig, so wenig wie möglich. Wir wollen uns nicht mit der Lösung zufriedengeben, die für die Telekom am billigsten ist. Wir wollen eine Lösung, die unsere Gesundheit am wenigsten beeinträchtigt.
Wie hoch ist also die Strahlungsbelastung bei einem 40 m hohen Mast im Vergleich zu drei kleinen Masten? Welche anderen Möglichkeiten gibt es, um Ettenhausen mit Mobilfunk zu versorgen?
Wir wollen bewirken, dass die Bevölkerung in die Entscheidungen einbezogen wird. 

Lasst uns gemeinsame Sache machen, im Interesse unserer Gemeinde und allem, was dort lebt.
Wir als direkte Anwohner haben Angst vor der Strahlung und bitten euch um Solidarität.

Über den bewussten und verantwortlichen Umgang mit WLAN, Smartphone, Tablet etc. gibt es einiges zu lernen. Wir alle nutzen diese Technologie. Unsere Kinder sind die erste Generation, die damit groß wird. Vielleicht werden sie später fragen: Warum habt ihr uns nicht besser geschützt? Es gibt Möglichkeiten, sich zu schützen. Auch darüber wollen wir informieren. 

Jetzt also die konkrete Frage:
Wer möchte unseren Brief an die Gemeinde mit unterzeichnen? Für eine risikoarme Mobilfunkversorgung in Ettenhausen! 

Unterschriftenlisten liegen aus bei: 

Caroline Hoffmann (Ziegelweg 5, Bartenstein)
Tina & Rolf Weiß (Ziegelweg 8, Bartenstein)
Alexander Meuer (Meisenhofstr. 7, Bartenstein)
Antonie Hertlein (Riedbacher Str. 9, Bartenstein)  

Gebt diese Information bitte weiter, auch an Nachbarn ohne Mail-Anschluss.

Vielen Dank für eure Unterstützung 

 

Bedenken der Anwohnerinnen und Anwohner
gegen den geplanten Mobilfunkmast in Bartenstein 

20.11.2019

  • Wir fürchten gesundheitliche Beeinträchtigungen durch gepulste Hochfrequenzstrahlung. Studien belegen, dass Funkstrahlung Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Herz‐Rhythmus‐Störungen, Tinnitus, Gedächtnisstörungen, Konzentrations‐, Lern‐ und Befindlichkeitsstörungen bis hin zu ADHS und Autismus bei Kindern erzeugen kann. Die Strahlung bewirkt einen Anstieg der Krebsrate durch verstärkte Bildung von freien Radikalen, sie schädigt den männlichen Samen und mindert die Fruchtbarkeit. Der Ausbau des LTE‐Netzes ist die Vorstufe für 5G. Die flächendeckende Bestrahlung wird dazu führen, dass wir künftig wie in einer Mikrowelle leben.
Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Studien, die Anlass zu größter Besorgnis geben. Eine Studie in der oberfränkischen Stadt Naila belegt in einem Umkreis von 400 Metern um einen Mobilfunk‐Sendemast eine Verdreifachung von Krebserkrankungen. Die Belastung der Bevölkerung durch gepulste elektromagnetische Strahlung hat durch die Einführung neuer Mobilfunktechnologien wie Tetra und LTE auch im ländlichen Raum dramatisch zugenommen. Für die gesundheitliche Unbedenklichkeit gibt es keinen einzigen Beweis, ein unschädliches unteres Expositionsniveau lässt sich nicht benennen.
     
  • Die Strahlung richtet sich nicht nur in die Ferne, sondern es gibt ungewollte Strahlungsfelder, sogenannte „Nebenkeulen“, die den Boden in der Nähe des Sendemasts treffen. Können wir unsere Kinder künftig noch guten Gewissens zum Spielen auf den Sportplatz schicken, dort spazieren gehen und unsere Tiere weiden?
     
  • Sind ein Mast mit 40 m Höhe und die vorgeschlagene Technologie angemessen, um ein Dorf mit 180 Einwohnern zu versorgen? Was braucht es wirklich für ein stabiles Funknetz in Ettenhausen? Mit drei kleineren Masten ließe sich ggf. die Strahlenbelastung verringern und verteilen.
     
  • Der Mast soll nicht nur von der Telekom, sondern auch von weiteren Mobilfunkgesellschaften genutzt werden. Bedeutet das einen „Freifahrschein“ für die Telekom, den Mast mit noch mehr strahlender Technik zu bestücken? 
     
  • Der Glasfaserausbau ist ein echter Fortschritt für unsere Gemeinde, der Funkmast wäre ein echter Schandfleck. Er verdirbt unseren Sportplatz und den schönen Aussichtspunkt dort oben, er mindert den Wert unserer Grundstücke und Häuser. Sollen wir warten, bis die ersten Krankheitsfälle im Umfeld des Sendemasts auftreten, bevor wir aktiv werden? Asbest/Eternit erlebte ab dem Jahr 1900 einen Boom, erst 1970 wurde die Asbestfaser offiziell als krebserregend bewertet, und es dauerte noch einmal 25 Jahre, bis die Herstellung und Verwendung in Deutschland generell verboten wurde. Wird es uns mit dem Mobilfunk ähnlich gehen? Unsere Kinder werden uns später fragen, wie wir das zulassen konnten. Die Gemeinde Bad Wiessee hat sich am 10. Oktober 2019 verpflichtet, jedes Ansinnen von Telekommunikationsunternehmen, das auf einen Ausbau des 5G‐Netzes bzw. auf die Unterstützung bei der Suche künftiger Antennenstandorte abzielt, in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates zu diskutieren. 
    Ein guter Entschluss, den wir uns auch für Schrozberg wünschen.
 

Sitzungsbericht Gemeinderat Schrozberg

24.09.2019

Der Errichtung eines Mobilfunkmastens beim Bartensteiner Sportplatz wurde einstimmig zugestimmt. Um genauere Details vorzustellen waren in der Sitzung Herr Groß und Herr Almas, beide Mitarbeiter der Deutschen Funkturm GmbH, kurz DFMG zu Gast. Herr Groß berichtete von der schlechten Versorgung des Mobilfunknetzes in diesem Bereich und sprach dabei auch die schwierige topografische Lage an. Um hier eine bessere Versorgung zu gewährleisten plant die DFMG die Errichtung eines Mobilfunkmastens mit einer Höhe von ca. 40 m auf einer Grundfläche von max. 5x5 m. Dieser soll für die Telekom gebaut werden, weitere Anbieter können dort nach Bedarf den Funkmasten nutzen. Eine Alternative zum genannten Standort wären drei Mobilfunkmasten an anderen Stellen, um genau die Versorgung zu erreichen, die nun mit einem Mobilfunkmast angeboten wird. Eine Verwirklichung des Projekts mit drei Mobilfunkmasten hielt der Mitarbeiter der Deutschen Funkturm GmbH Herr Groß aus wirtschaftlichen Gründen für eher unwahrscheinlich und bat deshalb im Gremium um Zustimmung. Nachdem der Ortschaftsrat Bartenstein sich für den Bau ausgesprochen hatte, war auch die Zustimmung des Gemeinderates einstimmig.

https://www.schrozberg.de/schrozberg/verwaltung/sitzungsberichte/item/1217‐kurz‐berichtet

  

  

Gilt Mobilfunkstrahlung als krebserregend?

Gunde Ziegelberger vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) antwortete auf die Frage „Gilt Mobilfunkstrahlung als krebserregend?“ mit folgenden Worten.

„Wir haben keinen Nachweis, dass die Smartphone-Nutzung bei Einhaltung der internationalen Grenzwerte Krebs verursachen könnte.“ Zwar seien die Studien noch nicht in der Lage, völlige Sicherheit zu geben, weil sich Tumoren über lange Zeit entwickelten. „Aber mit jedem Jahr, in dem wir keinen Anstieg an Erkrankungen sehen, erhalten wir mehr Gewissheit.“

Biologin Drießen verweist derweil auf eine Expertengruppe der WHO, die 2011 alle bis dato veröffentlichten Studien zusammenfassend bewertete. Die IARC kam zur Einschätzung, dass Mobilfunkstrahlung „möglicherweise krebserregend" ist.“ Das bedeute aber noch nicht, dass Mobilfunkstrahlung tatsächlich krebserregend sei, betont sie. „Dennoch sollten wir die Studien hierzu grundsätzlich ernst nehmen.“ 
Quelle: T-Online - Wie gefährlich ist das neue Supernetz?

Laut (WORLD CANCER REPORT 2014) steigt die Zahl der Krebserkrankungen Weltweit dramatisch an. Das Schlimme daran ist, dass immer mehr junge Menschen an Krebs erkranken.

(Quelle: minimed - Junge Menschen erkranken häufiger an Krebs)

Das Krebsvorkommen bei Jugendlichen steigt ("Teens")

Die Ursachen des Anstiegs sind unbekannt, aber die Untersuchung der Muster und Trends des Auftretens von Krebs kann Erkenntnisse über die ursächlichen Zusammenhänge liefern. Unter Verwendung von Daten aus dem Programm für Beobachtung, Epidemiologie und Endergebnisse (SEER) des US National Cancer Institute haben wir Trends des Auftretens von Krebs bei Jugendlichen (15-19 Jahre) beschrieben. Wir haben die Muster für das Vorkommen von histologischen Krebsarten und die am häufigsten diagnostizierten Krebsherde bei Jugendlichen, die im Zeitraum 2008-2012 dem SEER Cancer Statistics Review gemeldet wurden, untersucht und zusammengefasst. Wir berechneten die jährliche Höhe des Auftretens für die Jahre 1975-2012 und verwendeten dabei eine lineare Analyse für Rückläufigkeit, um Trends zu bewerten und Änderungsraten zu berechnen. Von 1975 bis 2012 stieg jedoch das Vorkommen für alle Standorte zusammengenommen jährlich um 0,67% für Männer und 0,62% für Frauen, was einem Anstieg von mehr als 25% über einen Zeitraum von 38 Jahren entspricht. Die größten jährlichen Steigerungen des Vorkommens traten auf bei bösartigen Lymphknotenschwellungen (NHL), (2,16% Frauen; 1,38% Männer), Schilddrüsenkrebs (2,12% Frauen; 1,59% Männer), akuter myeloischer Leukämie (AML) (1,73% Frauen) und Hodenkrebs (1,55% Männer). Die Vorkommensraten und Standorte für die meisten Arten von bösartiger Gewebeveränderung stiegen über die 38 Jahre hinweg kontinuierlich an. Trotz verbesserter Überlebensraten führen steigende Trends des Auftretens dazu, dass immer mehr junge Erwachsene schmerzhafte und kostspielige Krebstherapien erhalten. Ein konzertiertes Forschungsprogramm ist von lebenswichtiger Bedeutung, um die Ursachen für die stetig steigenden Krebsraten bei Jugendlichen zu untersuchen.

QUELLE: 
„The increasing toll of adolescent cancer incidence in the US.“ von J. Burkhamer et al. In: PLoS One, 2017. (20.03.2017)

 

Hier gibt es weitere Informationen über Strahlungsrisiken, Grenzwerte, 5G:
Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation diagnose:funk:
https://www.diagnose-funk.org/ >>> 

Kompetenzinitiative - Forschungsberichte >>> 

Wissenschaftler warnen vor Risiken durch 5G >>> 

Der Tagesspiegel - Wie gesundheitsschädlich ist 5G wirklich? >>> 

Der Tagesspiegel - Europa ignoriert mögliches Krebsrisiko von 5G >>> 

SWP - Elektrosmog und Mobilfunk auf der Spur >>>

Hohenlohe ungefiltert - „Verkehrte Welt: Bürger müssen Verwaltung und Gemeinderäte aufklären“ – Interview mit dem Mobilfunkkritiker Werner Kloss aus Rot am See >>> 

Hohenlohe ungefiltert - „5G schädigt die Gesundheit“ – Mahnwache gegen den Mobilfunkausbau und 5G in Michelbach/Bilz >>> 

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T-Online - Was macht das neue 5G-Handynetz mit dem Menschen? >>> 

Einwohnerversammlung zu 5G in Freiburg/Breisgau >>>

 

Neue Pedition an die Europäische Union
STOPPT DIE NEUE MOBILFUNKTECHNOLOGIE 5G >>>

Internationalen Appell „Stopp von 5G auf der Erde und im Weltraum"

Zum unterzeichen auf "5gspaceappeal" auf den Banner ganz oben klicken...
www.5gspaceappeal.org 

 

Was man über Mobilfunk und 5G wissen sollte >>>